Hexenverfolgung in Glatt:

Über die vier Glatter Frauen: Apollonia Eckenweilerin, Katharina Hillefussen, Luzia Reck, und Agnes Frech, die 1590 in Glatt hingerichtet wurden sind die Vernehmungsprotokolle und der Rechtsspruch erhalten. Die Art der peinlichen Befragung und der Ort an dem sie stattfand ist nicht angegeben. Durch die Reihenfolge der Antworten der Befragten, kann man davon ausgehen, dass nach der Carolina, dem damals gültigen Gesetzbuch befragt wurde.

 

1. Der Paktmit dem Teufel, die Teufels Buhlschaft.

2. Das Abschwören Gottes und aller Heiligen.
3. Der Flug durch die Luft.
4. Der Hexensabbat mit der Bezichtigung weiterer Personen und dem

    Schadenszauber.

 

Die Peinliche Befragung beinhaltet die Folter. Es ist nicht erwähnt, wie und mit was die Folterung gehandhabt wurde. Der Einfluss der Kirche war zur Zeit der Glatter Hexenprozesse bereits erlöscht sie spielte daher keine Rolle mehr.

1. Der Pakt mit dem Teufel, die Teufels Buhlschaft.

Über die Kleidung des Bösen Geistes gaben die Beschuldigten „bauren,- oder rote,- grüne Kleider an. Agnes Frech machte keine Angaben. Als Namen des Teufels gaben sie Kräutlin, Gräßlin, Laiblin. Lucia Reck machte keine Angaben darüber.
Als Treffpunkte mit dem Teufel wurden bekannte Glatter und Oberiflinger Gemarkungsnamen angegeben. Heiligensteig, Langesteig, in der Halden, auf der Heide, auf der Heide bei Oberiflingen, beim Bildstöckle, am Neunecker Weg. Apollonia Eckenweiler und Katharina Hillenfuß gaben den unterhalb von Glatt, im Bereich des heutigen Sportplatzes gelegen Gösselbrunnen an. Auch der „Langenhag“ und der Ortsteil Allerheiligen werden angegeben. Lucia Reck, welcher der „Bös Geist“ auf dem Weg nach Neuneck begegnete, gab an „auf der Heid beim Bildstöckle“ und „auf der Heid bei den drei Buchen“. Dabei ist das Gewann Heiden bei Oberiflingen gemeint. Als Art und Weise der Buhlschaft gaben die Frauen an: Der Bös Geist habe sie zu Boden gerissen, und seines Willens an ihr vollbracht. Oder er habe verlangt seines Willens mit ihm zu pflegen. Er habe sie beschlaft und war verschwunden.

2. Das Abschwören Gottes und aller Heiligen.

Appolonia Eckenweiler gab an: Wenn sie ihm, dem Bös Geist folge, wollte er sie etwas lehren, das sie und er gutes gebrauchen könnten, was sie begehre. Er verlangte, dass sie Gott und allen seinen Heiligen verleugnen und ihnen abschwören müsse. Nach dem er seines Willens mit ihr vollbracht, habe er gesagt: sie müsse forthin solches tun was er wölle und was er sie heiß, weil sie der Unlauterkeit mit ihm gepflegt. Darauf habe sie Gott und seine Heiligen verleugnet. Alsbald war er wieder von ihr verschwunden.

 

Katharina Hillefuß gab an: Wenn sie dem Bös Geist folge, würde er ihr genug von dem geben, was sie begehrt. Sie solle Gott seiner Lieben guten und aller heiligen Vorkehrungen abschwören, danach habe er das Werk der Verbottenheit mit ihr vollbracht. Er habe ihr ein Säcklein voller Geld mitgegeben. Es wären aber nur Hafenscherben gewesen, die sie hinweg geworfen habe.

 

Lucia Reck gab an: Der Bös Geist habe sie gefragt worum sie Holz tragen müsse, er wolle ihr Geld geben dass sie solches heimführen lassen könnt. Darauf habe er ihr zugemutet Gottes und aller Heiligen zu verleugnen, welches sie getan. Darauf hatte er mit ihr Gemeinschaft gehabt und folgernd ihr Geld gegeben. „Waren hernach Hafenscherben, die auch zu Teil gut waren.“

 

Agnes Frech gab an: Wenn sie dem Bös Geist folge, wollte er ihr genug Geld geben, dass weder sie noch ihr Mutter Mangel haben sollen. Er habe ihr zugemutet Gott und alle Heiligen zu verleugnen, was sie getan habe. Er habe ihr eine ganzes Hand voll Geld gegeben. Sie vermeinte es wären gute Straßburger halb Bazen gewesen, die sie in ihrem Nadelbein aufbewahrte. Er habe sie beschlaft und war verschwunden. Als sie das Geld besehen wollen, waren es Hafenscherben gewesen.

3. Der Flug durch die Luft.

Als Flugobjekte wurden ein Tannenast, ein Haselnussstecken, ein Hanfstängel und auch nur ein Stecken angegeben. Ungenauere Angaben waren: ein starker Wind wäre gekommen, oder in die Luft aufgefahren und aufgelassen zum Tanz.

4. Der Hexensabbat mit der Bezichtigung weiterer Personen und dem Schadenszauber.

Der Teufel auf dem Hexensabbat. Illustration zu den Hexenprozessen in Genf (CH). Aus der Nachrichtensammlung von Johann Jakob Wick, 1570. Bildnachweis: Zentralbibliothek Zürich.

Der Hexensabbat fand meist auf der Heide statt. Agnes Frech machte hier genauere Angaben: Auf dem Platz bei Oberiflingen, wo der groß Kirschbaum steht. Später gibt sie noch das Hofbühl und den Tanzbichelsberg bei Loßburg an. Lucia Reck gibt die Viehalmend bei Oberiflingen an. Das Gewann Heide bei Oberiflingen wird bevorzugt als Tanzplatz angegeben. Der abseits stehende Hof trägt heute noch den Namen „Heidenhof“. Außerdem werden noch der unbekannte „Hofbühl“, der „Löffler“ und der „Heiligenberg“ als Tanzplätze angegeben. Bei den beim Hexensabbat gesehenen Personen wurden Ausflüchte verwendet. Es wurden bereits verstorbene z. B. das Alt Bräunlin selig, oder unbekannte Personen, oder Ausländer angegeben z. B. ein Viehhändler aus Loßburg oder selbige Gegend herum. Ein rotbackiger Pfeifer, ein halbgewachsener Bub usw. Apollonia Eckenweiler gab an, ihre Mitangeklagte Kathrina Hillefuß und die alt Hammerin von Dettingen gesehen zu haben.

 

Der Schadenszauber: Über den verübten Schadenszauber äußern sich die Befragten dahingehend, dass ihr Schadenszauber wirkungslos war weil sie Gottes Namen angerufen hätten, z. B. „ach Gott wie werd ich müd.“ Ein Ross habe sie in des Bös Geists Namen mit der Hand geschlagen, worauf es gestorben sei. Sie habe ihren eigenen Stier in seinem Namen über den Rücken geschlagen. Lucia Reck sollte sie einen Hafen umschütten, sie habe sich jedoch verweigert und den Hafen nur zum Halbteil umgeschüttet. Worauf auf der Heiden ein großes Unwetter geschehen sei. In Glatt hätte es dagegen nur wenig geregnet. Sie habe sich geweigert einen Reif zu machen, der Bös Geist habe sie deswegen übel mit den Fäusten geschlagen. Weil sie den Wetterhafen umschütten musste war in Glatt der Wein verfroren. Des Hillenfußen Kuh habe sie in des bös Geists Namen mit der Rute geschlagen, innerhalb von zwei Stunden wäre diese tot gewesen.

Das Urteil

Der Ortsherr Hans Kaspar von Neuneck Rat und Oberhoheit von Glatt war zugleich Richter und Anwalt bei der peinlichen Befragung. Er ließ im Protokoll vermerken, dass das Urteil nach bestehendem Rechtssatz erfolgt sei. Im Bedacht des Rechts unter der Anwendung der Folter. Die durch die Folter begangenen Misshandlungen seien nach geltendem Recht durch des Scharfrichters Hand geschehen. Der Scharfrichter führte sie auf die peinliche Wahlstatt, da man pflegt das Übel zu strafen. Sie wurden mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet und zu Pulver und Asche verbrannt. Diese wohlverdiente Strafe soll den Anderen, um weitere solche argen Untaten zu verhüten als ein grausiges Exempel sich erweisen.
Wer der Scharfrichter war und woher er kam ist nicht vermerkt. Nachdem Glatt zur Reichsritterschaft in Tübingen gehörte, ist anzunehmen, dass der Tübinger Scharfrichter die Folterungen und auch den Tod durch Verbrennen ausführte.
Der Vermerk, dass sie mit Hilfe des Feuers vom Leben zum Tode befördert wurden, lässt den Schluss zu, dass sie bei lebendigem Leibe verbrannt wurden.[1]

[1] Karl-Josef Sickler: Nach Aktenlage Staatsarchiv Sigmaringen Bestand Ho 163 T3 Nr. 59

 

An dieser Stelle auch von uns noch ein Dankeschön an Karl-Josef Sickler für die Ausarbeitung und für die Bereitstellung des Textes.